Landfrauen Neuenkirchen

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Alternative Wohnformen im Alter


Termin: 15. November 2018, 19:00 Uhr


Die Referentin, Monique Heinrich, vom Verein zur Pflege Hilfsbedürftiger e.V. aus Schneverdingen wird uns die Unterschiede zwischen Altenheim, Betreutem Wohnen und der Senioren -WG erläutern. Welche rechtlichen, persönlichen oder auch finanziellen Unterschiede gibt es? Wahrscheinlich wird auch eine Bewohnerin der Schneverdinger Senioren -WG aus ihrer Sicht berichten.

Diese Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein statt.

Kosten werden nicht erhoben und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.




Nachbericht zur Veranstaltung



Alternative Wohnmöglichkeiten
Bei der jährlich im November stattfindenden Gemeinschaftsveranstaltung
von den Neuenkirchener Landfrauen und dem DRK-Ortsverein Neuenkirchen
begrüßte Marleen Knust über 30 Personen und Monique Heinrich in der
Mensa der Neuenkirchener Schule. Sie ist die stellvertretende
Geschäftsführerin vom Verein zur Pflege Hilfsbedürftiger e.V. Sie
erläuterte Alternative Wohnformen im Alter. Wenn jemand eine Pflegegrad
Einstufung hat, gibt es verschiedene stationäre Wohnformen. Zu den
stationären Wohnformen gehört die Kurzzeit,- und Verhinderungspflege,
wenn die pflegenden Familienangehörigen, z.b. beruflich oder privat
nicht zu Hause sind. Dann kann der zu Pflegende in eine Einrichtung
gebracht werden, er hat einen Anspruch auf 28 Tage im Jahr. Weiterhin
gibt es die Tages,-oder Nachtpflege. Dort werden Z.B. Pflegebedürftige
während des Tages, abgeholt, betreut und wieder nach Hause gebracht.
Eine weitere Möglichkeit ist die Unterbringung in einem Alten,- oder
Pflegeheim. In Schneverdingen gibt es seit Juni 2013 die ambulant
betreute Wohngemeinschaft "Lebensraum" in der Bahnhofstraße. Dort leben
10 Senioren in einem Haus in einer familienähnlichen Wohnform zusammen.
Diese Wohnform ermöglicht Senioren und Pflegebedürftigen so lange wie
möglich ein selbstbewusstes Leben in einem häuslichen Umfeld. Das Haus
ist hell, freudlich und barrierefrei. Es gibt eine Wohn-Essküche,einen
zentralen Wohnraum und ein modernes Wohlfühlbad. Es stehen 10
kombinierte Wohn,- und Schlafräume zur Verfügung. Im Alltag kann sich
jeder Mieter nach eigenen Möglichkeiten einbringen. Eine professionäle
Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung ist von einem externen
Leistungserbringer rund um die Uhr sichergestellt. Alle Mieter haben
drei Verträge. Ein Mietvertrag, eine Vereinbarung mit der
Mietergemeinschaft und einen Pflegevertrag. Nach dem Vortrag wurden noch
einige Fragen beantwortet und Frank Höhl bedankte sich bei Frau Heinrich
für die Erläuterungen mit den vielen Informationen.



Geschrieben von Marleen Knust am 11. Februar, 2018 - (Permalink)